BEKANNTMACHUNG DER BAYERISCHEN GIGABITRICHTLINIE

Am 12. Februar 2020 wurde im Bayerischen Ministerialblatt die Richtlinie zur Förderung von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) veröffentlicht. Die Bayerische Gigabitrichtlinie tritt zum 2. März 2020 in Kraft.
Die Richtlinie wird über den Bürgerservice Bayern.Recht bereitgestellt und ist unter folgendem Link aufrufbar:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-76/

Die dazu gehörigen Förderkonditionen können Sie hier einsehen.
Verfahrenseinstiege in die Bayerische Gigabitförderung können ab 2. März 2020 erfolgen. Die hierzu erforderlichen Muster- und Hinweisdokumente können Sie künftig auf der Internetseite www.schnelles-internet.bayern.de herunterladen.

Hinweis:
Verfahrenseinstiege auf Grundlage der bisherigen Bayerischen Breitbandrichtlinie (BbR) können noch bis zum 31. März 2020 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Markterkundungsverfahren auf der Internetseite www.schnelles-internet.bayern.de bekanntgemacht werden.
Förderanträge können bis längstens 30. September 2020 gestellt werden.

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