KOAXIALKABEL-VERSORGUNG AKTUALISIERT
Die bayerischen Kommunen können sich auf Anfrage bei ihrem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Adressliste zur Verfügung stellen lassen, welche für den Einstieg in ein Förderfahren in die bayerische Gigabitförderung benötigt wird.
Die Adressliste enthält neben den amtlichen Hauskoordinaten (Adressen) auch Bandbreitenangaben, die u.a. durch freiwillige Meldungen einzelner Netzbetreiber resultieren.
Seit dem 31. März 2021 beinhalten die Adresslisten aktualisierte Daten zur Koaxialkabel-Versorgung.
Die Aktualisierung hat keine Auswirkung auf bereits laufende Verfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
Weitere Informationen zur Adressliste finden Sie im Hinweisdokument "Leitfaden - Benutzung Adressliste" in der Rubrik Musterdokumente zur Gigabitförderung.
zurück