Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Breitbandzentrum ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website: https://www.schnelles-internet.bayern.de/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt https://www.schnelles-internet.bayern.de/ ist ein Umstieg von einem bestehenden Altbestand.

Die barrierefreie Zugänglichkeit des Internetauftritts wird derzeit vorbereitet.
Die Barrierefreiheit wird zeitnah überprüft.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird diese Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website aktualisiert.

Bis dahin arbeiten wir kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.

Diese Website ist wegen noch nicht abschließend geprüfter Inhalte derzeit nur teilweise mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. Mai 2026 erstellt.

Der Internetauftritt wurde aus einem bestehenden Altbestand übernommen beziehungsweise umgestellt.
Eine vollständige Prüfung der Barrierefreiheit wird zeitnah durchgeführt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit wird nach den Vorgaben der Bayerischen Digital-Verordnung – BayDiV sowie nach den einschlägigen Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG erfolgen.

Sobald ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird diese Erklärung auf dieser Seite aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter: breitbandzentrum@bayern.de 

 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München

E-Mail: Intra-Internet@ldbv.bayern.de 

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Kontakt zum Bayerischen Breitbandzentrum

Bayerisches Breitbandzentrum Amberg
Kirchensteig 1
92224 Amberg

Telefon: 09621 / 96543-90

E-Mail: breitbandzentrum@bayern.de 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV externer Link, öffnet in neuem Tab

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München