Förderung und Finanzierung

Grundzüge der bayerischen Gigabitförderung:

  • Zuwendungsempfänger gemäß Gigabitrichtlinie (BayGibitR) sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
  • Gefördert werden die Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers (Wirtschaftlickeitslückenförderung) oder die Ausgaben des Zuwendungsempfängers für Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die nach Errichtung Netzbetreibern zum Betrieb überlassen werden (Betreibermodell).
  • Die Fördersätze und -höchstbeträge der Gemeinden sind abhängig von der Gebietskategorie im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Sie betragen 80 % oder 90 %. Der Förderhöchstbetrag eines Projekts bemisst sich nach den zu erschließenden Adressen und beträgt zwischen 2.500 Euro und 6.000 Euro je Adresse in grauen Flecken. Für Adressen in weißen Flecken werden zusätzlich bis zu 9.000 Euro gewührt. Die Maximalförderung je Gemeinde über alle Förderprojekte hinweg liegt zwischen 3 Mio. Euro und 8 Mio. Euro. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisdokument Förderkonditionen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie
  • Das bereits aus bisherigen Breitbandrichtlinie bekannte „Startgeld Netz' kann im Rahmen der Gigabitförderung erneut gewährt werden. Die am Förderverfahren teilnehmenden Gemeinden erhalten zu Beginn des Verfahrens auf Antrag eine feste Verwaltungspauschale von 5.000 Euro je Gemeinde für ihren administrativen Aufwand im Zuge des Förderverfahrens. Das Startgeld Netz“ wird auf die Förderung nach der Gigabitrichtlinie angerechnet.
  • Im Rahmen der Evaluation der geförderten Projekte nach BayGibitR wertet das Breitbandzentrum u.a. die Investitionskosten pro geförderter Adresse aus.
  • In der Tabelle (Stand Ende 2025) sind die Investitionskosten pro Adresse (€) der letzten 3 Jahren nach Einwohnerdichte (EW/km²) aufgegliedert.
Evaluation der Bayerischen Gigabitförderung
Jahr / Einwohnerdichte < 100 100-250 250-500 > 500
2023 4996 4583 4290 4606
2024 5172 4487 4587 4527
2025 5089 4348 4371 4430
Evaluation der Bayerischen Gigabitförderung
2023
4996
4583
4290
4606
2024
5172
4487
4587
4527
2025
5089
4348
4371
4430

Hinweis / Begriffserklärungen:

  • Daten zu Investitionskosten von Betreiber- oder Wirtschaftlichkeitslückenprojekten aus 'Muster Datenblatt Erfassung Evaluierungsdaten', inflationsbereinigt, Zelle C 140
  • Anzahl der Adressen: Anzahl Haus- und Grundstücksanschlüsse aus 'Muster Datenblatt Erfassung Evaluierungsdaten', Zelle C 214
  • Einwohnerdichte: Bayerisches Landesamt für Statistik, Stand 3. Quartal 2025
  • NA: Keine Daten verfügbar

Zentrale Schlagworte

Wirtschaftlichkeitslücke

Die Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich, indem von den Investitionskosten (u.a. für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebskosten die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von 7 Jahren ab Inbetriebnahme (vgl. Nr. 10 BayGibitR).

Zuwendungsfähgie Ausgaben im Betreibermodell

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen im Betrachtungszeitraum von 7 Jahren ab Inbetriebnahme (vgl. Nr. 10 BayGibitR).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden oder Gemeindeverbände im Freistaat Bayern (vgl. Nr. 3 BayGibitR).

Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung kommt nur in sog. „weißen NGA-Flecken“ oder „grauen NGA-Flecken“ in Betracht, also in den Gebieten, in den keine NGA-Versorgung im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission vorhanden ist und auch in den kommenden drei Jahren durch eigenwirtschaftliche Investitionen der Netzbetreiber nicht errichtet wird („weißer NGA-Fleck“) oder in denen nur eine Infrastruktur vorhanden ist oder in den kommenden drei Jahren errichtet wird („grauer NGA-Fleck“). In grauen NGA-Flecken sind die Aufgreifschwellen zu beachten. Die für eine Förderung zu beachtenden weiteren Vorgaben sind im Detail in der Gigabitrichtlinie geregelt (Bestandsaufnahme, Markterkundung, Auswahlverfahren, Abschluss Kooperationsvertrag, Dokumentation der Infrastruktur etc.).

Dokumente

Hinweisdokument Förderkonditionen