Förderung und Finanzierung

Grundzüge der bayerischen Breitbandförderung:

  • Zuwendungsempfänger nach der bayerischen Breitbandrichtlinie (BbR) sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers. Dies bedeutet, dass die Investitionskosten für Breitband-Anschlüsse gefördert werden, die sich in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Netzbetreiber bei marktkonformen Endkundenpreisen für die Nutzer durch Einnahmen nicht decken lassen.
  • Die Fördersätze der Gemeinden sind abhängig von bestimmten Strukturindikatoren und betragen 60 %, 70 % oder 80 %. In Härtefällen wird ein Fördersatz von 90 % gewährt. Die Förderhöchstbeträge sind abhängig von der Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde. Eine Gemeinde mit geringer Einwohnerdichte und vielen Ortsteilen erhält einen höheren Förderhöchstbetrag als eine Gemeinde, die dichter besiedelt ist und nur aus wenigen Ortsteilen besteht. Der niedrigste Förderhöchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Der höchste Förderhöchstbetrag beträgt 950.000 Euro. Dazwischen sind die Förderhöchstbeträge in Stufen von 10.000 Euro gestaffelt. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöhen sich die individuellen Förderhöchstbeträge um weitere 50.000 Euro für jede der beteiligten Gemeinden.
  • Fördersatz und Förderhöchstbetrag wirken wie folgt zusammen: Die Gemeinde gleicht dem im Auswahlverfahren ermittelten Netzbetreiber dessen prognostizierte Wirtschaftlichkeitslücke zu 100 % aus und erhält hierfür eine staatliche Förderung in Höhe des jeweiligen Fördersatzes. Der Förderhöchstbetrag ist der Betrag, den eine Kommune maximal erhalten kann. Jede Kommune kann ihren Förderhöchstbetrag durch ein oder mehrere Ausbauprojekte während der Laufzeit des Programms voll ausschöpfen.
  • Kommunen mit sehr vielen Streusiedlungen stehen vor besonderen Herausforderungen beim Ausbau des schnellen Internets. Daher werden diese Gemeinden bereits seit 1. Juli 2017 zusätzlich mit einem „Höfebonus“ unterstützt, um eine noch höhere Flächendeckung zu ermöglichen. Der Fördersatz der Kommunen wird dazu auf 80 Prozent angehoben und der bisherige Förderhöchstbetrag noch einmal gewährt. Ein besonderer Fokus beim „Höfebonus“ liegt auf einem hohen Anteil direkter Glasfaseranschlüsse in die Gebäude (FTTB). Nur Projekte, in denen mindestens 80 % der Anschlüsse mit FTTB ausgebaut werden, erhalten den Bonus.

Zentrale Schlagworte

Wirtschaftlichkeitslücke

Die Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich, indem von den Investitionskosten (u.a. für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebskosten die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von 7 Jahren ab Inbetriebnahme (vgl. Nr. 5.5 BbR).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden oder Gemeindeverbände im Freistaat Bayern (vgl. Nr. 3 BbR).

Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung kommt nur in den sog. „weißen NGA-Flecken“ in Betracht, also in den Gebieten, in den keine NGA-Versorgung im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission vorhanden ist und auch in den kommenden drei Jahren durch eigenwirtschaftliche Investitionen der Netzbetreiber nicht errichtet wird. Die für eine Förderung zu beachtenden Vorgaben sind im Detail in der Breitbandrichtlinie geregelt (Bestandsaufnahme, Markterkundung, Auswahlverfahren, Abschluss Kooperationsvertrag, Dokumentation der Infrastruktur etc.).

Dokumente

Interkommunale Zusammenarbeit