Wirtschaftlichkeitslücke
Die Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich, indem von den Investitionskosten (u.a. für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebskosten die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von 7 Jahren ab Inbetriebnahme (vgl. Nr. 10 BayGibitR).Zuwendungsfähgie Ausgaben im Betreibermodell
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen im Betrachtungszeitraum von 7 Jahren ab Inbetriebnahme (vgl. Nr. 10 BayGibitR).Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden oder Gemeindeverbände im Freistaat Bayern (vgl. Nr. 3 BayGibitR).Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung kommt nur in sog. „weißen NGA-Flecken“ oder „grauen NGA-Flecken“ in Betracht, also in den Gebieten, in den keine NGA-Versorgung im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission vorhanden ist und auch in den kommenden drei Jahren durch eigenwirtschaftliche Investitionen der Netzbetreiber nicht errichtet wird („weißer NGA-Fleck“) oder in denen nur eine Infrastruktur vorhanden ist oder in den kommenden drei Jahren errichtet wird („grauer NGA-Fleck“). In grauen NGA-Flecken sind die Aufgreifschwellen zu beachten. Die für eine Förderung zu beachtenden weiteren Vorgaben sind im Detail in der Gigabitrichtlinie geregelt (Bestandsaufnahme, Markterkundung, Auswahlverfahren, Abschluss Kooperationsvertrag, Dokumentation der Infrastruktur etc.).Zur Finanzierung ihres Eigenanteils haben Kommunen die Möglichkeit, den „Infrakredit Breitband“ der LfA Förderbank Bayern mit besonders zinsgünstigen Konditionen in Anspruch zu nehmen. Der „Infrakredit Breitband“ flankiert die von der jeweils zuständigen Bezirksregierung gewährte Zuschussfinanzierung. Wesentliche Eckpunkte: