Gigabitrichtlinie

Die Bayerische Gigabitrichtlinie tritt zum 2. März 2020 in Kraft. Sie wird über den Bürgerservice Bayern.Recht bereitgestellt und ist unter folgendem Link aufrufbar:
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Wichtige Bestimmungen für Projekte ab 1. August 2023
Hinweisdokument Einschränkungen BayGibitR 2023

Die Förderkonditionen zur BayGibitR können sie hier einsehen:
Hinweisdokument Förderkonditionen

Genehmigung der Europäischen Kommission

Leitlinien der EU (2013/C 25/01)