Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schnelles-internet.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Aufgrund einer Überprüfung (Stand siehe unten) ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Beispiele):

  • Grafiken und Farbe
    Der überwiegende Teil der Nicht-Text-Inhalte (Bilder und Grafiken) besitzen keine oder unzureichende Alternativtexte.
    Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend.
    Die Seite ist nicht komplett ohne Farben nutzbar.
  • Bedienbarkeit und Struktur
    Tastaturbedienbarkeit ist teilweise nicht gegeben.
    Das Menü kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden.
    Der Tastaturfokus ist im Menü nicht sichtbar.
    Die Strukturierung durch Überschriften ist nicht auf allen Seiten einheitlich und konsequent umgesetzt.
  • Musterdokumente
    PDFs sind nur teilweise barrierefrei.
    MS-Office-Dokumente (Word, Excel) sind nur teilweise barrierefrei.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter breitbandzentrum@bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter breitbandzentrum@bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Breitbandzentrum
Kirchensteig 1
92224 Amberg
breitbandzentrum@bayern.de

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.05.2022 erstellt und zuletzt im März 2024 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html