Gigabitrichtlinie

Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten. Sie ist unter folgendem Link aufrufbar:
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Wichtige Bestimmungen für Projekte ab 1. August 2023
Hinweisdokument Einschränkungen BayGibitR 2023

Hinweisdokument - Nicht realisierte Anschlüsse und zusätzlich realisierte Anschlüsse
Hinweisdokument - Nicht realisierte Anschlüsse und zusätzlich realisierte Anschlüsse

Die Förderkonditionen zur BayGibitR können sie hier einsehen:
Hinweisdokument Förderkonditionen

Genehmigung der Europäischen Kommission

Leitlinien der EU (2013/C 25/01)