Gigabitrichtlinie
Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten. Sie ist unter folgendem Link aufrufbar:
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Wichtige Bestimmungen für Projekte ab 1. August 2023
Hinweisdokument Einschränkungen BayGibitR 2023
Hinweisdokument - Nicht realisierte Anschlüsse und zusätzlich realisierte Anschlüsse
Hinweisdokument - Nicht realisierte Anschlüsse und zusätzlich realisierte Anschlüsse
Die Förderkonditionen zur BayGibitR können sie hier einsehen:
Hinweisdokument Förderkonditionen
Genehmigung der Europäischen Kommission
Leitlinien der EU (2013/C 25/01)